Notariat
Wir sind auch Notare, also amtlich zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen, vor allem:
- Grundstückskaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grundstücksschenkungen
- Testamente
- Erbscheinsanträge
- Grundschulden und Hypotheken
- Eheverträge
- Schuldanerkenntnisse
- Gesellschaftsverträge
- Erbverträge
- Vorsorgevollmachten
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsregisteranmeldungen
- Unterschriftsbeglaubigungen.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet. Er berechnet seine Gebühren zwingend nach den gesetzlichen Vorschriften in der Kostenordnung für Notare (KostO).