Aktuelles
Neuer Mindestunterhalt für Kinder ab Januar 2011
Obwohl die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle erst ab 1. Januar 2010 erheblich angehoben worden sind, sollen sie ab 01. Januar 2011 erneut erhöht werden.
Das liegt daran, dass die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.11 neu festgesetzt werden, und zwar um 13% höher. Da der Mindestunterhalt für Kinder an den Kinderfreibetrag gekoppelt ist, wird er ebenfalls um 13% erhöht.
Zur Zeit beträgt der Mindestunterhalt nach Abzug von ½ Kindergeld:
0 bis 5 Jahre: (317 - 92=) 225,00 €
6 bis 11 Jahre: (364 - 92=) 272,00 €
12 bis 17 Jahre: (426 - 92=) 334,00 €.
Die nochmalige Erhöhung wird meines Erachtens dazu führen, dass die Familiengerichte nicht mehr die Meinung vertreten können, dass der Mindestunterhalt immer geschuldet wird, also die unterste Grenze der Unterhaltsverpflichtung darstellt.